Weil Webserver und Mailserver unterschiedliche Spezialisten sind. Wir sind die Profis für Websites, Domains, Hosting und bei vielem mehr – und genau darauf konzentrieren wir uns. Für E-Mails gibt es eigene Expert:innen, die das besser können.

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I. Werberecht
diffrent befolgt die gesetzlichen Bestimmungen und die Grundsätze über die Lauterkeit in der Werbung.
II. Treuepflicht
diffrent verpflichtet sich, die Interessen des Kunden sowie die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen – sorgfältig und professionell – zu erledigen und Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren.
III. Leistungen Dritter
diffrent ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte beizuziehen und haftet für die sorgfältige Auswahl sowie deren Instruktion. Gegenüber Dritten handelt diffrent stellvertretend im Namen des Kunden. Es gelten die AGBs des betreffenden Lieferanten. Für vom Kunden selbst erteilte Aufträge an Dritte übernimmt diffrent keine Haftung.
IV. Konkurrenzausschluss
diffrent informiert den Kunden vorgängig und während der Erbringung der vereinbarten Leistungen über bestehende Verträge für konkurrierende Produkte und Dienstleistungen. Ein Konkurrenzausschluss gilt nur, wenn er schriftlich vereinbart wurde.
V. Geistiges Eigentum
Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum der Agentur, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von diffrent geschaffenen Leistungen [Konzepte, Logos, Slogans, Erscheinungsbilder, Text, Bild, Gestaltungsarbeiten, Zeichnungen, Fotos, Filme, Verpackungen, usw.].
VI. Nutzungsrechte
Für die Dauer der Zusammenarbeit steht die Nutzung des geistigen Eigentums von diffrent dem Kunden zu, soweit dieser seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber diffrent erfüllt. Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung auf die einmalige Verwendung. Bei langfristig genutzten Werbemitteln wie Logos, Slogans, Erscheinungsbilder, Bilder sowie Verpackungen wird ein Nutzungshonorar erhoben. Mit der Bezahlung geht die uneingeschränkte Nutzung der genannten Werbemittel an den Auftraggeber über. Das Nutzungshonorar ist in den Pauschalpreisen der langfristigen Mittel bereits enthalten. Ansonsten wird es separat auf der Offerte deklariert.
VII. Widerrechtliche Nutzung
Für den Fall einer widerrechtlichen Nutzung des geistigen Eigentums von diffrent sowie von Präsentationsvorschlägen schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe von mindestens 10000 Schweizer Franken pro Übertretung. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der widerrechtlichen Nutzung nicht dahin.
VIII. Daten und Unterlagen
diffrent bietet Gewähr für die Sicherstellung und Verfügbarkeit aller erforderlichen Daten und Unterlagen während der Zweckbindung. Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen hat der Kunde das Recht, die Enddaten (jedoch nicht die Hilfsdaten) sowie relevante Unterlagen gegen eine kostendeckende Auslagerungsgebühr anzufordern. Die Herausgabe der Enddaten beinhaltet keine Übertragung von Nutzungsrechten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
diffrent bietet zudem kostenpflichtige Archivierungsoptionen an:
Datenübermittlung an den Kunden: Auf Wunsch des Kunden können die Daten gegen eine Bearbeitungsgebühr verpackt und übermittelt werden.
Kostenpflichtige Archivierung: Nach vorheriger Vereinbarung können Daten gegen eine jährliche Gebühr archiviert werden (Höhe der Gebühr wird separat festgelegt).
Automatische Löschung: Falls keine Archivierung vereinbart wurde, werden die Daten nach Ablauf der Zweckbindung gelöscht.
Falls der Kunde seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, behält sich diffrent das Recht vor, die Herausgabe oder Archivierung von Daten bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten.
IX. Erstbesprechung
Eine Erstbesprechung ist kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Leistungen von diffrent sind entgeltlich. Der Kunde wird darüber im Erstgespräch orientiert.
X. Kostenvoranschlag
Die Erstofferte ist kostenfrei und enthält sämtliche geplanten Leistungen. Für die Offerte Dritter werden bekannte Produzenten zugezogen. Zweitofferten, Detail- sowie Variantenberechnungen, Budgetplanungen sowie Pflichtenhefte sind kostenpflichtig. Nicht enthalten sind optionale Sitzungen, Fahrtspesen sowie Autorkorrekturen. Offerten haben Gültikeit während 60 Tagen ab Eingang beim Kunden.
XI. Präsentation
diffrent erbringt keine unentgeltlichen Vorleistungen. Für die Ausarbeitung von Vorschlägen wird ein Honorar verlangt. Bei Annahme eines Präsentationsauftrages wird der Kunde über die Höhe des Honorars sowie der Kosten Dritter informiert. Soweit diese Vorschläge durch diffrent zur Ausführung gelangen, wird das Präsentationshonorar angemessen angerechnet. Die Verwendung der präsentierten Vorschläge erfordert die schriftliche Zustimmung der Agentur. Die Bestimmungen über das geistige Eigentum, das Nutzungsrecht sowie die widerrechtliche Nutzung finden sinngemäss Anwendung.
XII. Grundsätzlich
Der Einzelauftrag bezieht sich auf eine einzelne Arbeit. Nach Auftragsabschluss bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Der Dauerauftrag wird vertraglich geregelt und kommt vor allem bei Gesamtkonzepten bzw. -kampagnen zum Einsatz. Er regelt den inhaltlichen, zeitlichen und geografischen Geltungsbereich sowie das Budget.
XIII. Autorkorrekturen
Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind dies: fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Zusätzlich gilt: Ein Gestaltungsauftrag enthält in der Regel zwei Vorschläge. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind im Kostenvoranschlag enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.
XIV. Gut zur Produktion
Das Gut zur Produktion steht für Form, Gestaltung und Inhalt – nicht aber für Papier, Bildqualität sowie Farbverbindlichkeit und wird vor der Datenübergabe an einen Produzenten erstellt. Es erfolgt brieflich oder per E-Mail. Es muss vom Kunden je nach dem ausgedruckt, unterschrieben und zurückgeschickt werden. Für Mängel, die nicht angezeigt wurden, übernimmt diffrent keine Haftung.
XV. Gut zum Druck
diffrent verlangt vom Produzenten ein Gut zum Druck und vergleicht dieses mit dem Gut zur Produktion. In speziellen Fällen kann diffrent dieses zur Unterschrift an den Kunden weiterleiten.
XVI. Honorare
Das Honorar für alle von diffrent erbrachten Leistungen wird grundsätzlich nach Aufwand oder in Ausnahmefällen pauschal verrechnet. Die entsprechenden Stundenansätze und Spesen sind jederzeit einsehbar. Honorare Dritter werden durch diffrent kontrolliert und an den Kunden weitergeleitet.
XVII. Mehrwertsteuer
Alle Kostenvoranschläge und Budgets verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer [MwSt.].
XVIII. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Bezahlung innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Bei Lieferantenrechnungen gelten deren Zahlungskonditionen. Bei langfristigen Projekten wird bei Auftragserteilung ein Drittel des Gesamtauftrages fällig.
XIX. Auflösung des Mandats
Wird ein Mandat vor seiner vereinbarten Erfüllung annulliert oder dessen Umfang gekürzt, hat der Kunde diffrent wie folgt zu entschädigen: Sofern sich der Auftrag im Konzeptionsstadium befindet ein Drittel des ursprünglich vereinbarten Honorars. Sofern sich der Auftrag im Produktionsstadium befindet zwei Drittel des ursprünglich vereinbarten Budgets. Leistungen von Dritten und solche, die nicht im Honorar inbegriffen sind, müssen voll bezahlt werden. diffrent bleibt das Recht vorbehalten, wahlweise eine Entschädigung nach Aufwand geltend zu machen. Die Nutzungsrechte werden speziell behandelt.
XX. Haftung
diffrent haftet für eigenes Verschulden nur, wenn dabei grob fahrlässig oder vorsätzliches Handeln vorliegt. Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. Für externe d.h. nicht durch diffrent bearbeitete Druckvorlagen kann keinerlei Haftung übernommen werden. Bei Buntfarben bleibt eine angemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten. Anspruch auf Ersatz oder Preisnachlass besteht nur dann, wenn ein grob fahrlässig oder vorsätzliches Handeln von diffrent in der Auftragserteilung an den Lieferanten stattgefunden hat. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Arlesheim.